Arbeitsvermögen - Arbeitskraft

Arbeitsvermögen, Arbeitskraft - Ausdruck der physischen und psychischen Fähigkeiten des Menschen, nützliche Tätigkeit verrichten zu können. Das Arbeitsvermögen ist Voraussetzung für die Arbeit; die Arbeit selbst die Funktion des Arbeitsvermögen, in Bewegung gesetzte Arbeitskraft. Es wird unterschieden: a) individuelles Arbeitsvermögen als an die Persönlichkeit des einzelnen Menschen gebundenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten; b) betriebliches Arbeitsvermögen als Gesamtheit der vorhandenen Arbeitsfähigkeiten aller Mitglieder des betrieblichen Gesamtarbeiters; seine Größe (Volumen) ist quantitativ bestimmbar durch die Zahl der Arbeitskräfte, die Vollbeschäftigteneinheiten, den repräsentierten Arbeitszeitfonds, die zahlenmäßige Besetzung der Arbeitsplätze, Lohngruppen, Beschäftigtengruppen usw. und qualitativ durch den akkumulierten Bildungs- und Wissenschaftsfonds, durch die Berufsgruppen, Qualifikationsgruppen und -stufen, die Kompliziertheitsgrade der Arbeit, die qualitativen Strukturen usw.; c) gesellschaftliches Arbeitsvermögen als Gesamtheit der zur Verfügung stehenden, anwendbaren Arbeitsfähigkeiten; es wird repräsentiert durch alle arbeitsfähigen Mitglieder der Gesellschaft. Weiterhin muss bei Arbeitsvermögen jeweils unterschieden werden in: potentielles, vorhandenes Arbeitsvermögen und genutztes, aktiv tätiges oder eingesetztes wirksames Arbeitsvermögen. In der Diskrepanz zwischen potentiellem und genutztem Arbeitsvermögen liegen Reserven der weiteren Nutzung des Arbeitsvermögen und der Erhöhung seiner Wirksamkeit.