Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung - in Betriebsabrechnungsunterlagen (z. B. Arbeitsaufträgen) erfasster Nachweis über die tatsächliche Nutzung (Verwendung) der gesetzlich geregelten und arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitraum (Arbeitstag, Woche, Monat, Quartal usw.). Die Arbeitszeiterfassung wird meist ausgewiesen nach Brigaden, Meisterbereichen, Abteilungen für Beschäftigtengruppen und Gesamtbeschäftigte der Betriebe zwecks analytischer Auswertung zur Vervollkommnung der Produktions- und Arbeitsorganisation, einer exakten Leistungserfassung und leistungsgerechten Entlohnung. Mit Hilfe betrieblicher Anwesenheitslisten werden für die Werktätigen z. B. die Zeit; in der gearbeitet wurde, und die wichtigsten Arten von Ausfallzeiten festgehalten. Für die nach Stücklohn und Prämienstücklohn Beschäftigten gehen aus den abgerechneten Arbeitsauftragsscheinen (Lohnscheinen) die vorgegebene und tatsächlich verbrauchte Normzeit hervor. Aus den Unterlagen der Bruttolohnabrechnung können auch die Zeitbestandteile für Fehlleistungen, z. B. auf Grund von Ausschuss, Nacharbeit, Garantieleistungen u. a., sowie für Stillstands- und Wartezeiten, ermittelt werden. Für Überstunden ist ein gesonderter Nachweis erforderlich, um eine reale Nutzung des Arbeitszeitfonds zu sichern.