Attestierung

Attestierung - bes. Bestätigung, dass bestimmte qualitative Anforderungen an Erzeugnisse, Verfahren oder Tätigkeiten erfüllt oder bestimmte Bedingungen für ihre Herstellung, Anwendung bzw. Ausübung gegeben sind. Die Attestierung, der eine entsprechende Prüfung zugrunde liegt, erfolgt durch Bescheinigung, Erteilung eines Zeichens oder einer Bezeichnung oder in kombinierter Weise. Sie ist mit der Begründung bestimmter Rechte und Pflichten, insbesondere mit der Pflicht zur Einhaltung der Voraussetzungen der Attestierung, verbunden. Die staatliche Erzeugnisattestierung bestätigt dem Empfänger (Hersteller) mit verbindlicher Wirkung gegenüber Dritten, vor allem gegenüber den Abnehmern, dass der Typ des geprüften Erzeugnisses (das attestierte Erzeugnis) in allen wesentlichen Qualitätskriterien den Forderungen der gültigen Standards entspricht und für die entsprechende Verwendung geeignet ist. Sie ist darauf gerichtet, die Erzeugnisqualität zu sichern und zu erhöhen, und dient der Verleihung staatlicher Güte- bzw. Attestierungszeichen. Die betriebliche Erzeugnisattestierung erfolgt nach Vereinbarung der Vertragspartner durch Werksatteste. Mit dem Werksattest bescheinigt der Hersteller dem Abnehmer die Einhaltung der gesetzlich und vertraglich bestimmten Qualitätsmerkmale durch die Angabe der technischen Daten aus seiner Fertigungs- und Endkontrolle. Werksatteste dienen insbesondere dazu, dem Abnehmer solche technischen Kennwerte mitzuteilen, die er selbst nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen kann.