Aufbau des BGB

Es sind 5 Bücher, in die das BGB aufgeteilt ist. Ein allgemeiner Teil, der z. B. Grundsätze und generelle Begriffsdefinitionen enthält, bildet das 1. Buch. Das 2. Buch umfasst das Schuldrecht, das heißt, es geht um Schuldverhältnisse, die unterschiedlich begründet sein können. Im 3. Buch befindet sich das sog. Sachenrecht, das sind die Beziehungen zwischen Person und Sache, wie z.B. Eigentum oder Besitz. Das 4. Buch umfasst das Familienrecht, das heißt Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten, bei Scheidung, mit Verwandten und bei Vormundschaft. Das 5. Buch schließlich beinhaltet das Erbrecht. Das betrifft die Erbfolge, das Testament oder ähnliche Verhältnisse, wenn es um das Vermögen nach dem Tode geht.

Das BGB wurde dermaßen systematisiert, indem Generelles und für mehrere Bereiche Gültiges herausgenommen und nach vorne gestellt wurde. Das ist etwa das 1. Buch des BGB, welches alle Definitionen umfasst, die in den folgenden 4 Büchern verwendet werden.

Außerdem gilt grundsätzlich die Norm, dass ein spezielleres Gesetz immer Vorrang hat vor den allgemeinen Gesetzen. Das heißt, wenn ein Vorfall unter zwei verschiedene Normen fällt, dann gilt in erster Linie die speziellere der beiden Regelungen.

Wenn man das BGB und sein Inhaltsverzeichnis liest, dann fällt auf, dass Vorkommnisse, die eigentlich im Leben zusammengehören, auseinandergerissen sind. Beispielsweise bei einer Kaufhandlung: Der Vertrag und seine Erfüllung. Es ist für Laien ein schwieriger Plan, nach dem das Getrennte im Gesetz angeordnet ist. Das ist jedoch anders kaum möglich, weil im Leben ohnehin meist alles miteinander zusammenhängt, aber ein Gesetz immer nur in einer gewissen Reihenfolge angeordnet sein kann.