Aufbaugebiet

Aufbaugebiet - Städte, Kreise, Gemeinden oder Teile davon, die zur Bebauung vorgesehen sind. Die Erklärung zum Aufbaugebiet erfolgt durch das Bezirksbauamt und ist zur Information der Bevölkerung öffentlich bekanntzumachen. Sie bewirkt, dass in diesem Gebiet eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstücken zum Zwecke des Aufbaus und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentumsrechts u. a. Rechte erfolgen kann. Verfügungen über Grundstücke im Aufbaugebiet unterliegen im Interesse des Käufers bes. Bestimmungen.