Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag - im Arbeitsrecht Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses zwischen Betrieb und Werktätigem im gegenseitigen Einvernehmen. Der Aufhebungsvertrag ist schriftlich unter Angabe der Gründe auszufertigen. Der Betrieb hat vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung zu verständigen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags auf Initiative des Betriebes setzt voraus, dass der Werktätige einen angebotenen Überleitungsvertrag abgelehnt hat.