Aufsichtsrat

Aufsichtsrat - nach bürgerlichem deutschem Recht gesetzlich vorgeschriebenes gewähltes Organ zur Überwachung der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften, insbesondere bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und großen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ein Aufsichtsrat durch Satzung vorgesehen werden. Bei der Aktiengesellschaft wird der Aufsichtsrat von der Hauptversammlung gewählt. Er bestellt den Vorstand, dem die Geschäftsführung obliegt. In anderen bürgerlichen Rechtsordnungen ist die Stellung entsprechender Aufsichtsorgane unterschiedlich ausgestaltet, so z. B. conseil dadministration nach französischem und belgischem, collegio sindicale nach italienischem Aktienrecht, während nach englischem Recht die Geschäftsführung der Gesellschaften durch Revisoren überwacht wird. Für die enge Verflechtung der kapitalistischen Wirtschaft, insbesondere bei Konzernverbindungen, ist die Mitgliedschaft einer Person in mehreren Aufsichtsräten charakteristisch.