Auftrag

Auftrag - Aufforderung (Gesetz von Angebot und Nachfrage, > Warenangebot) eines Partners (Auftraggeber) an einen anderen (Auftragnehmer), eine bestimmte Leistung auf der Grundlage eines abzuschließenden Vertrages zu erbringen. Annahme - 2. Handeln im Auftrag - rechtlicher Vertrag, mit dem sich ein Bürger verpflichtet, für einen anderen in dessen Interesse unentgeltlich tätig zu werden.