Auftraggeber

Auftraggeber - Partner im Rahmen von Wirtschaftsverträgen, der im Interesse der Erfüllung seiner Planaufgaben bestimmte Lieferungen von Produktionsmitteln oder Konsumgütern erhalten bzw. Leistungen in Anspruch nehmen will. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Wirtschaftsvertrag gegenüber dem Auftragnehmer, in der festgelegten Weise mitzuwirken, die ordnungsgemäß angebotene Leistung als Erfüllung anzuerkennen (Abnahme) und als Gegenleistung den vereinbarten Preis zu zahlen. Als Auftraggeber können Industriebetriebe, Außen- und Binnenhandelsorgane, gesellschaftliche Organisationen u. a. juristische Personen fungieren. Aufträge betreffen u. a. die Lieferung von Erzeugnissen, die Durchführung von Bau- und Montageleistungen und von Transportleistungen, die Instandsetzung, die Lohnbearbeitung, die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen, die Nutzung von Anlagen und die Lagerung. Auftraggeber und Auftragnehmer sind nach dem Vertragsgesetz Oberbegriffe, die bei der Regelung bestimmter Vertragsarten konkretisiert werden (z. B. durch Besteller und Lieferer beim Liefervertrag, Nutzer und Überlasser beim Nutzungsvertrag, Einlagerer und Lagerhalter beim Lagervertrag) oder unmittelbar Anwendung finden (z. B. beim Investitionsleistungsvertrag, beim Vertrag über wissenschaftlich-technische Leistungen und beim Werkvertrag).