Auftragnehmer

Auftragnehmer - Partner im Rahmen eines Wirtschaftsvertrages, der gegenüber dem Auftraggeber (Besteller, Nutzer) die Pflicht übernimmt, eine bestimmte vereinbarte Leistung zu erbringen. Auftragnehmer (auch Lieferer, Überhasser) müssen ihre Zusammenarbeit so gestalten, dass optimale Kooperationsbeziehungen realisiert werden und das Zusammenwirken einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzeffekt bei niedrigsten Kosten ergibt. - Als Auftragnehmer und Auftraggeber werden nur solche Vertragspartner bezeichnet, deren Beziehungen den Leistungsaustausch zum Gegenstand haben. In anderen vertraglich geregelten Kooperationsbeziehungen, z. B. Organisationsverträgen, Kommunalverträgen, finden diese Begriffe keine Anwendung.