Auftragsleiter

Auftragsleiter - zur Koordinierung und Kontrolle der Planung, Vorbereitung und Durchführung volkswirtschaftlich entscheidender Aufgaben (z. B. großer Investitionen, Investitionskomplexe) im Rahmen des- staatlichen Leitungs- und Planungssystems berufener Verantwortlicher. Der Auftragsleiter hat eine hohe Effektivität der Leitung und Planung und eine exakte Plan- und Vertragsdisziplin zu sichern. Entsprechend der Bedeutung der Aufgabe werden Auftragsleiter vom Ministerrat, zuständigen Minister, wenn die Komplexität der Aufgabe das planmäßige Zusammenwirken mehrerer Bereiche, territorialer Leitungsorgane, Betriebe und wissenschaftlicher Einrichtungen erfordert. Der Auftragsleiter wird mit allen erforderlichen Vollmachten und Befugnissen ausgestattet. Er kann zu seiner Unterstützung Expertengruppen bilden.