Ausbildungsversicherung

Ausbildungsversicherung - Form der sparwirkenden Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme unabhängig vom Tod der versicherten Person nur nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ausgezahlt wird. Die Zahlung des Versicherungsbeitrages endet vorzeitig, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer stirbt. Somit wird gesichert, dass die Versicherungssumme z. B. zum Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums eines Kindes zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob die versicherte Person (z. B. der Vater oder die Mutter des Kindes) diesen Zeitpunkt erlebt.