Ausbuchung

Ausbuchung - 1. Buchung zwecks Berichtigung der Differenz zwischen Buchbestand und Effektivbestand, wenn ein buchmäßig ausgewiesener Bestand tatsächlich nicht mehr vorhanden (Material, Grundmittel, Bargeld usw.), nicht mehr verwendbar (verdorbenes Material, Totalschaden an Grundmitteln) oder nicht mehr realisierbar ist (uneinbringliche Forderungen). - 2. Aussonderung einer dem Staatshaushalt zustehenden Forderung aus dem Rechnungswerk entsprechend gesetzlich geregelten Entscheidungsbefugnissen, durch die die Forderung ganz oder z. T. erlischt.