Ausführungsgeschäft

Ausführungsgeschäft - Vertrag, der zur Erfüllung eines Geschäftsbesorgungsvertrages geschlossen wird. Das Ausführungsgeschäft wird vom Auftragnehmer des Geschäftsbesorgungsvertrages im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers des Geschäftsbesorgungsvertrages mit einem Dritten abgeschlossen. Ausführungsgeschäft sind z. B. a) Investitionsleistungsverträge, die ein Hauptauftragnehmer für Rechnung des Investitionsauftraggebers mit anderen Betrieben schließt; b) Exportverträge, die ein Außenhandelsbetrieb für Rechnung des Exportbetriebes mit ausländischen Partnern schließt. In der Regel werden aus dem Ausführungsgeschäft nur die Partner dieses Geschäfts, nicht aber der Auftraggeber des Geschäftsbesorgungsvertrages berechtigt und verpflichtet. Der Auftragnehmer des Geschäftsbesorgungsvertrages hat seine Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft gegenüber dem anderen Partner des Ausführungsgeschäft durchzusetzen und das Erlangte an den Auftraggeber des Geschäftsbesorgungsvertrages herauszugeben. Er ist dem Auftraggeber des Geschäftsbesorgungsvertrages über das Ausführungsgeschäft auskunfts- und abrechnungspflichtig. Der Auftraggeber des Geschäftsbesorgungsvertrages hat seinem Auftragnehmer für das Ausführungsgeschäft das vereinbarte Entgelt zu zahlen, wobei der Auftragnehmer das Risiko für das Zustandekommen und die Erfüllung des Ausführungsgeschäft trägt, während die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Auftraggeber zu tragen hat.