Ausfuhrbürgschaft - Exportbürgschaft

Ausfuhrbürgschaft, Exportbürgschaft - Übernahme des Kreditrisikos des Exporteurs durch eine Versicherungsgesellschaft in kapitalistischen Staaten; Teil des Systems der Ausfuhrförderung. Die Ausfuhrbürgschaft (Exportbürgschaft) tritt beim wirtschaftlichen (z. B. Konkurs des Kontrahenten) und beim politischen Garantiefall (z. B. Transfer-Verbot des Schuldnerlandes) in Kraft. Sie wird bei Geschäften mit staatlichen Organen, Institutionen, Unternehmen und Betrieben gewährt; bei Geschäften mit privaten ausländischen Kontrahenten wird sie als Ausfuhrgarantie bezeichnet.