Ausfuhrförderung

Ausfuhrförderung, Exportförderung - Gesamtheit staatlicher Maßnahmen zur Forcierung, Erleichterung und Begünstigung der Warenexporte. In sozialistischen Ländern ist die Ausfuhrförderung in die Wirtschaftspolitik des sozialistischen Staates eingebettet (Exportstimulierungsmittel). Das Hauptanliegen der Ausfuhrförderung im Kapitalismus besteht darin, erhöhte Profite aus dem Export zu realisieren. Dazu werden vielfältige Methoden angewandt, z. B. Steuerbefreiung und -erstattung, Exportrückvergütung, Übernahme von Exportrisiken durch den Staat, staatliche Zuschüsse für Investitionen, differenzierte Wechselkurse, staatliche Kredite an Exporteure und günstige Abschreibungssätze.