Ausfuhrprämie

Ausfuhrprämie - im Außenhandel Staaten an den Warenexporteur gezahlte Geldprämie. Die Ausfuhrprämie wird durch den Staat in direkter oder indirekter Form zur Ausfuhrförderung in nationaler Währung gezahlt. Sie ist eine Form der Exportsubventionierung und verfolgt das Ziel (auch mittels Dumping), durch Instrumente der staatsmonopolistischen Außenwirtschaftsregulierung einen Vorteil gegenüber den anderen Konkurrenten auf den internationalen Märkten zu erreichen und die Exportexpansion des Kapitals zu unterstützen. Die indirekte Form der Ausfuhrprämie tritt u. a. in Form der Steuer- oder Zollerstattung auf.