Ausfuhrvertrag

Ausfuhrvertrag - eine Form des Wirtschaftsvertrages zur Sicherung des Exports im Außenhandel . Der Ausfuhrvertrag wird zwischen Außenhandels- und Exportbetrieben, die kein einheitliches Betriebsergebnis bilden, abgeschlossen, um ihre wechselseitigen Beziehungen zur Vorbereitung und Durchführung der Pläne für den Export zu regeln. Er soll sichern, dass Waren mit hohem technischen Niveau und in guter Qualität entsprechend den Bedürfnissen der äußeren Märkte hergestellt und die geplanten Exporte mindestens mit der festgelegten Rentabilität termin- und qualitätsgerecht realisiert werden.