Ausgleichszahlung

Ausgleichszahlung - Geldleistung des Betriebes, die dem Werktätigen bei Vorliegen bestimmter Umstände trotz fehlender Arbeitsleistung zum Schutz vor unverschuldeter Lohneinbuße zusteht. Die Ausgleichszahlung erfolgt auf der Grundlage des Arbeitsgesetzbuches, anderer gesetzlicher Bestimmungen sowie rahmenkollektivvertraglicher Festlegungen. Bei Freistellungen von der Arbeit und bei Erholungsurlaub wird Ausgleich in Höhe des Durchschnittsverdienstes gezahlt.