Ausgliederung

Ausgliederung -1. Gruppenbildung - 2. mit der zunehmenden Arbeitsteilung verbundene Tendenz, bestimmte Arbeits- und Produktionsprozesse oder Stufen der Produktion und Verarbeitung aus einem Landwirtschaftsbetrieb herauszunehmen und anderen Betrieben anzugliedern bzw. in selbständigen Produktionseinheiten zusammenzufassen. Im Ergebnis der Ausgliederung erhöht sich der Grad der Konzentration und Spezialisierung, wodurch eine bessere Nutzung der Produktionsgrundfonds möglich wird. Die Ausgliederung begann bereits während der industriellen Revolution. Dennoch blieb der Landwirtschaftsbetrieb im Kapitalismus noch lange Zeit eine Wirtschaftseinheit mit vielgestaltiger Produktionsstruktur. Im Sozialismus erfolgt eine Ausgliederung im Interesse der Steigerung der Produktion und Arbeitsproduktivität. Mit dem Übergang zur industriemäßigen Produktion nimmt der Umfang der Ausgliederung zu und wird zu einem ihrer Merkmale. Nicht nur solche Arbeitsprozesse wie z. B. Saatgutaufbereitung, Schädlingsbekämpfung, Reparaturen und bestimmte Bauarbeiten werden verselbständigt, sondern mit der Entwicklung der Stufenproduktion ganze Produktionsabschnitte wie z. B. Läuferproduktion, Schweinemast, Jungrinderaufzucht, Mischfutterproduktion, Ausbringen von Dünger und anderer chemischer Mittel. Im Zusammenhang damit entstehen zwischengenossenschaftliche und zwischenbetriebliche Einrichtungen, Kombinate industrielle Mast, agrochemische Zentren u. a. kooperative Einrichtungen.