Aushilfstätigkeit

Aushilfstätigkeit - zeitweilige, stunden- oder tageweise Tätigkeit von Bürgern aus der nicht ständig berufstätigen Bevölkerung auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsrechtsverhältnisses. Die Aushilfstätigkeit dient der Deckung eines unregelmäßig auftretenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs, der durch nicht vermeidbare Arbeitsspitzen (z. B. am Wochenende, vor Wochenfeiertagen oder für Be- und Entladearbeiten) entsteht.