Auskauf

Auskauf - eine mildere Form des feudalen Bauernlegen, indem der Gutsherr, in Deutschland bes. im 15. und 16. Jh., zwecks Vergrößerung seiner gutsherrlichen Eigenwirtschaft den Bauern mit außerökonomischen Mitteln zwingt, seine Wirtschaft an den Gutsherrn ganz billig zu verkaufen, oder der Gutsherr die Bauernstelle gegen eine meist einseitig von ihm festgelegte Entschädigung (Auskaufsrecht) einzieht.