Ausladung

Ausladung: 1. freie Länge einer über ein Auflager auskragenden Konstruktion, die also entweder ein einseitig eingespanntes Einzelelement oder ein über seine Endstütze hinausführendes Durchlaufsystem ist. Allg. bez. man ein solches Element als freitragend und je nach der Form als Kragarm, Kragplatte (z. B. mehrfeldrige Deckenplatte) o. a. - 2. Abstand der Arbeitselemente oder einzelner Konstruktionsteile von Baumaschinen, Fördermitteln u. a. von der Drehachse, z. B. der Ausleger der Krane, Absetzer und Bagger. Die Ausladung bestimmt den Arbeits- und Aufstellungsraum der Maschinen und Gerate.