Ausländerrecht

Beim Ausländerrecht handelt es sich um eine Anzahl unterschiedlicher Gesetze, deshalb kann man eigentlich nicht von dem, oder nicht von einem einheitlichen, Ausländerrecht sprechen. So wird die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern vom Ausländergesetz geregelt. Es tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn von den im folgenden aufgezählten, besonderen Gesetzen, keines angewendet wird. Der Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen etwa wird vom Aufenthaltsgesetz geregelt. Liegt jedoch ein Asylverfahren vor, so wird der Aufenthalt vom Asylverfahrensgesetz geregelt. Die Zuweisung von Asylanten in die Bundesländer, deren Mitwirkungspflichten, das Gerichtsverfahren und die Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ende des Asylverfahrens werden dort geregelt. Was heimatlose Ausländer betrifft, so wird deren Aufenthalt geregelt vom Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer. Bei sogenannten Kontingentflüchtlingen wird der Aufenthalt geregelt vom Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge. Geht es etwa um einen Erwerb unserer Staatsangehörigkeit, so wird dies durch das Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Ergänzt wird die Reihe dieser aufgeführten Gesetze durch weitere Richtlinien, Verordnungen und Weisungen. Insgesamt wird also für das Gebiet der BRD geregelt, ob und wer unter den Ausländern sich wozu und wann aufhalten darf.