Auslandsinvestitionen

Auslandsinvestitionen - Kapitalanlagen im Ausland Kapitalexport. Auslandsinvestitionen werden nach lang- und kurzfristigen, nach privaten und staatlichen unterschieden. Bei den privaten langfristigen Auslandsinvestitionen unterscheidet die Statistik Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen. Direktinvestitionen sind Auslandsinvestitionen, mit denen eine dauernde Beteiligung (100%ige, Mehrheitsbeteiligung ab 50%, Minderheitsbeteiligung unter 50 %) zwecks Beherrschung, maßgeblicher Kontrolle oder Einflussnahme auf ein ausländisches Unternehmen beabsichtigt wird. Ökonomisch handelt es sich um finanzkapitalistische Transaktionen, um ausländisches Industrie-, Handels- oder Bankkapital zu zentralisieren (D Internationalisierung des Kapitals). Portfolioinvestitionen sind Kapitalanlagen in ausländischen Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren mit dem Ziel, Dividenden, Zinsen, bzw. Kurs- und Spekulationsgewinne zu realisieren. Investitionen in ausländischen Wertpapieren, deren Ziel in einer dauerhaften Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen besteht, werden den Direktinvestitionen zugerechnet. Die Direktinvestitionen wurden nach dem zweiten Weltkrieg zur vorherrschenden Form der langfristigen privaten Auslandsinvestitionen. Staatliche Auslandsinvestitionen bestehen hauptsächlich aus Krediten von Regierungen an andere Regierungen, aus staatlichen Beteiligungen an internationalen Finanz- und Währungsinstitutionen und aus der Finanzhilfe für Entwicklungsländer. Kurzfristige Auslandsinvestitionen bestehen aus Sicht- und Termineinlagen bei ausländischen Banken, aus Konten in ausländischer Währung, kurzfristigen Forderungen aus Exporten, Anlagen in kurzfristigen ausländischen Wertpapieren u. a.