Auslandskredit

Auslandskredit - leihweise Zurverfügungstellung von Geldmitteln durch natürliche oder juristische Personen eines Landes an solche in einem oder mehreren Ländern mit der Verpflichtung zur Rückzahlung. Auslandskredite sind in der Regel zu verzinsen. Mit der Inanspruchnahme eines Auslandskredit wird über Teile des Nationaleinkommens eines ausländischen Staates in entsprechender Höhe verfügt und damit das insgesamt verfügbare Nationaleinkommen des Auslandskredit aufnehmenden Landes zeitweilig erhöht. Der Auslandskredit tritt auf als Regierungs-, Bank- und kommerzieller Kredit. Es gibt kurzfristige (bis 2 Jahre), mittelfristige (bis 8 Jahre) und langfristige (über 8 Jahre) Auslandskredit Bei der ökonomischen Einschätzung der Aufnahme oder Vergabe von Auslandskredit müssen Laufzeit, Risiko und Kreditkosten, bei Auslandskredit aus kapitalistischen Ländern auch eventuelle politische Bedingungen und Auflagen, berücksichtigt werden. Zw. den sozialistischen Ländern werden Auslandskredit vor allem als Regierungs- und Bankkredite vergeben. Die Grundlage für Auslandskredit sind gegenseitige Warenlieferungen und Leistungen sowie gemeinsame Investitionen für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration. Auslandskredit werden auch für einen zeitweiligen Ausgleich der Zahlungsbilanz gewährt. Auslandskredit werden in Landeswährungen, transferablen Rubeln oder als Warenkredit zur Verfügung gestellt. Im Kapitalismus ist der Auslandskredit oft mit diskriminierenden Bedingungen verbunden. Er ist eine Form des Kapitalexports. Auslandskredit sind außerdem zur Stützung kapitalistischer Währungen erforderlich.