Auslandsreisekrankenversicherung

Ohne gültige Auslandsreisekrankenversicherung sollte niemand eine Reise unternehmen, die über die Grenzen Deutschlands hinausgeht. Selbst wer als gesetzlich Versicherter einen internationalen Krankenversicherungsschutz im europäischen Ausland besitzt, profitiert von einer zusätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Die gesetzlichen Leistungen können in bestimmten Fällen nämlich nicht ausreichen, um alle Kosten für eine notwendige Behandlung zu decken. Für Reisen außerhalb Europas ist die internationale Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin nicht gültig. Ohne Auslandsreisekrankenversicherung wäre damit nicht einmal die Grundversorgung im Krankheitsfall abgedeckt.

Es ist keine Pflicht, einen Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen zu haben, aber wer darauf verzichtet, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Noch höher wiegt allerdings das gesundheitliche Risiko, das immer dann entsteht, wenn aus Kostengründen kein Arzt aufgesucht werden kann. Es gibt aber auch Situationen, in denen eine Behandlung unaufschiebbar ist. Man denke an unkalkulierbare Unfälle oder an Krankheiten, die plötzlich und ohne Vorwarnung auftreten und durchaus ernste Folgen haben, vor allem, wenn sie nicht richtig behandelt werden. Wer eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat, braucht sich vor solchen Situationen nicht zu fürchten, denn zumindest finanziell ist gut vorgesorgt.

Auch im Ausland können damit die besten Ärzte aufgesucht werden. Durch die speziellen Regelungen der Kostenerstattung durch eine Auslandsreisekrankenversicherung tritt ein Patient mit Auslandsreisekrankenversicherung als Privatpatient mit allen damit verbundenen Vorteilen auf. Der Versicherungsschutz ist in der Regel umfangreicher, als der aus der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu Hause gilt. Dennoch sollte man nicht auf die Idee kommen, eine bestehende Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes auf Kosten der Auslandsreisekrankenversicherung behandeln zu lassen. Die Vertragsbedingungen sehen nämlich bei nahezu jeder Reiseversicherung einen entsprechenden Ausschluss für Vorerkrankungen vor.