Auslandsreiseversicherung

Die günstigste Auslandsreiseversicherung. Nahezu jedes Versicherungsunternehmen, das private Krankenversicherungen anbietet, hat auch ein Angebot für Auslandsreiseversicherung im Programm. Für Versicherte kann sie als zusätzlicher Tarif mit in den Vertrag genommen werden, die meisten Versicherungsunternehmen bieten aber auch eine separate Auslandsreiseversicherung an. Sie kann von jedem abgeschlossen werden, der sich einen Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen wünscht, unabhängig davon, ob er ansonsten gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

Die Auslandsreiseversicherung gilt allerdings auch nur im Ausland und nur für begrenzte Zeiträume. Auch, wenn die Gültigkeit des Vertrages beispielsweise für ein ganzes Jahr ausgerichtet ist, können Leistungen aus der Auslandsreiseversicherung nur für zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte bezogen werden. Die meisten Versicherungen sehen dafür einen Zeitraum von 6 Wochen vor. Für längere Aufenthalte ist eine Auslandsreiseversicherung nicht geeignet, die meisten Versicherungen bieten auch für solche Fälle maßgeschneiderte Lösungen an. Ein weiterer Punkt in den Tarifbedingungen verdient ebenfalls Beachtung. Es handelt sich dabei um eine eventuelle Begrenzung der Leistungshöhe. Wer eine Auslandsreiseversicherung abschließt, möchte sicher sein, dass alle notwendigen Kosten übernommen werden. Es gibt Verträge, die sich bei ihrer Kostenerstattung auf vertraglich vereinbarte Höchstbeträge berufen. Unter Umständen können dadurch finanzielle Folgen mit heftigen Auswirkungen für die Versicherten entstehen.

Es ist sinnvoll, vor Vertragsabschluss auf diesen Punkt besonders zu achten. Wer eine Auslandsreiseversicherung abschließen will, wendet sich entweder gleich an die Versicherungsgesellschaft seines Vertrauens oder unternimmt zuerst einen Tarifvergleich Auslandsreiseversicherung. Es könnte nämlich durchaus möglich sein, dass unter den Anbietern auch Banken und Sparkassen sind, die neben Autoclubs und Kreditkartenanbietern sogar noch günstigere Angebote zur Verfügung stellen.