Auslandsvermögen
Auslandsvermögen - im Ausland gelegenes Vermögen von juristischen Personen (Person, juristische) und Bürgern, die ihren Sitz bzw. Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland haben. Maßgebend für die Zurechnung ist bei Sachen deren Lageort, bei Forderungen gewöhnlich der Wohnsitz des Schuldners. Das sozialistische Recht erfasst die zum Auslandsvermögen gehörenden Werte als Devisen, deren Umlauf zur Gewährleistung des Valutamonopols der staatlichen Leitung, Planung und Kontrolle unterliegt. Rechtsgeschäfte, die Devisen betreffen, bedürfen daher der vorherigen Genehmigung, wenn der Devisenumlauf nicht in den Valutaplänen enthalten ist. - Die Unterscheidung zwischen Auslandsvermögen und im Inland gelegenem Vermögen wurde vor allem dadurch praktisch bedeutsam, dass imperialistischen Staaten nicht selten nach dem Auslandsvermögen derjenigen Staaten griffen, die sozialistische bzw. antikoloniale Nationalisierungsmaßnahmen durchführten, um deren Wirkungen rechtswidrig einzuschränken und die Eigentümerposition monopolkapitalistischer Unternehmen aufrechtzuerhalten.