Ausleihdienst

Ausleihdienst - Form der Dienstleistung, mit der die Bevölkerung einen zumeist nur zeitweilig auftretenden Bedarf durch die entgeltliche oder unentgeltliche Ausleihe von Konsumgütern decken kann. Träger dieses Ausleihdienst sind der sozialistische Einzelhandel (elektrotechnische und fotooptische Geräte, Sport- und Campingerzeugnisse, Heimwerkerbedarf u. a.), Dienstleistungseinrichtungen der örtlichen Versorgungswirtschaft (vorwiegend zur Überbrückung iron Reparaturzeiten), Reparaturstützpunkte der Kommunalen Wohnungsverwaltungen oder der VEB Gebäudewirtschaft (Werkzeuge, Geräte zur Gestaltung und Pflege der Wohnanlagen) und der VEB Taxi (Kraftfahrzeuge). Dieser Ausleihdienst ist in der Regel entgeltlich. Die Leihgebühr richtet sich nach dem Wert des Konsumgutes, seinem physischen und moralischen Verschleiß und nach der Leihdauer. Eine spezielle Form des Ausleihdiensts übernehmen Bibliotheken, Phono und Artotheken, in denen Bücher, Tonträger und Bilder unentgeltlich ausgeliehen werden können. Der Nutzen des Ausleihdiensts besteht darin, dass die Möglichkeiten zur Deckung des Bevölkerungsbedarfs erweitert und die in den Ausleihdienst einbezogenen Konsumgüter rationeller verwendet werden. Außerdem schafft der Ausleihdienst Voraussetzungen für die Selbstbetätigung der Werktätigen und zur Erfüllung bildungspolitischer Ziele.