Ausnutzung der Kapazität

Ausnutzung der Kapazität, - Gesamtheit der Maßnahmen zur Ausschöpfung der in der Kapazität (1.) eines Betriebes zum Ausdruck kommenden Produktionsmöglichkeiten; Kategorie der Kapazitätsplanung. Im Prozess der Intensivierung (1.) der Produktion kommt der Ausnutzung der Kapazität eine große Bedeutung zu. Sie hilft, vorhandene Reserven zu erschließen und dadurch vielfach Erweiterungsinvestitionen (Extensivinvestition) mit einem zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften zu vermeiden. Der besseren Ausnutzung der Kapazität dienen insbesondere solche Maßnahmen wie: Einführung der Mehrschichtarbeit, Rationalisierung in Engpassabteilungen, Erhöhung der Qualifikation der Arbeitskräfte, Beseitigung oder Verminderung von technisch bedingten Stillstands- und Wartezeiten, Durchführung des sozialistischen Wettbewerbs, Einführung von Neuerervorschlägen u. a. Im Rahmen des Betriebsplanes wird die Ausnutzung der Kapazität im Planteil Produktion, Plan der Kapazitätsausnutzung geplant. Die methodischen Regelungen sehen dabei vor, von den im unterschiedlichen Grad im Planjahr erreichbaren Bedingungen für eine höchstmögliche Produktionsleistung, nicht wie bei der Kapazität von den günstigsten Bedingungen, auszugehen. Deshalb ist für die Planung der Ausnutzung der Kapazität immer der Engpass und nicht der wichtigste Betriebsabschnitt ( Betriebsabschnitt, wichtigster) bestimmend. Bei der Ausnutzung der Kapazität wird zwischen der möglichen, der geplanten und der tatsächlichen Kapazitätsausnutzung unterschieden. Die mögliche Kapazitätsausnutzung gibt die höchstmögliche Leistungsfähigkeit zur Herstellung bestimmter Produkte an, die unter den Bedingungen eines reibungslosen Produktionsablaufs im kommenden Planjahr erreicht werden könnte. Sie wird auf der Grundlage der real erreichbaren Bedingungen ermittelt. Dementsprechend wird das Erzeugnissortiment zugrunde gelegt, das im kommenden Jahr produziert werden soll (Plansortiment). Weiter muss für die Ermittlung des Zeitfonds der Ausrüstungen und Produktionsflächen von den geplanten Arbeitstagen im kommenden Jahr sowie von der vorgesehenen täglichen Arbeitszeit (Schichtregime) bzw. von dem geplanten Arbeitszeitfonds ausgegangen werden. Der Zeitaufwand je Erzeugnis wird ebenso wie für die technisch-technologisch bedingten Stillstände ( Stillstände, technisch bedingte) auf der Grundlage fortschrittlicher Durchschnittsleistungen festgelegt. Soweit Leistungen wie Musterbau, Herstellung von Fertigungsmitteln, Durchführung von Instandhaltungen anfallen und diese nicht Bestandteil des Produktionsplanes sind (sog. planbare Leistungen), ist der dafür erforderliche Zeitaufwand gesondert zu ermitteln und bei der Berechnung der möglichen Kapazitätsausnutzung zu berücksichtigen.