Ausschließungspatent
Ausschließungspatent - Schutzrecht für technische Erfindungen, dessen Inhaber das ausschließliche Recht zur Nutzung der geschützten Erfindung zusteht. Die Nutzung der Erfindung durch andere bedarf der Zustimmung des Patentinhabers. Der Präsident des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen hat das Recht, im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe die Wirkungen eines Ausschließungspatent aus volkswirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Erfordernissen gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung einzuschränken oder aufzuheben. Da in nahezu die gesamte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in sozialistischen Betrieben und Einrichtungen geleistet wird und daraus resultierende Erfindungen durch Wirtschaftspatente geschützt werden, hat das Ausschließungspatent innerhalb nur geringe Bedeutung. Es wird vor allem von Anmeldern aus kapitalistischen Ländern genutzt.