Ausschuss

Ausschuss - 1. aus einer größeren Vereinigung - z. B. Parlament, Partei - gewählter oder berufener Personenkreis, der mit bes. Aufgaben betraut ist. - 2; Teil des Produktionsergebnisses, der infolge von Mängeln (z. B. Material- oder Bearbeitungsfehlern) den in Standards, Zeichnungen, Mustern, Verträgen und anderen Anweisungen festgelegten Bestimmungen und damit der für den vorgesehenen Verwendungszweck erforderlichen Beschaffenheit (Abmessungen, Stoff-, Masse- und Oberflächenbeschaffenheitsangaben) nicht entspricht. Man unterscheidet nach der Verwendungsmöglichkeit reparaturfähigen, eingeschränkt verwendungsfähigen und endgültigen Ausschuss. Der Kampf um die Vermeidung von Ausschuss und damit um die Gütesicherung ist von größter ökonomischer und politischer Bedeutung. Ausschuss ist Verlust an lebendiger und vergegenständlichter Arbeit, er schmälert die Leistungsfähigkeit und das Ansehen der sozialistischen Betriebe. - Die Höhe des Ausschuss wird mit Hilfe der Ausschussquote (Verhältnis des Ausschuss zur Gesamtproduktion) erfasst. Diese ist Ausdruck der Qualität der Arbeit im Betrieb, jedoch nicht der Qualität der Erzeugnisse. Selbst bei hoher Ausschussquote kann die Qualität der einwandfreien Erzeugnisse ausgezeichnet sein. Die Ausschussquote und der Umfang der erforderlichen Nacharbeiten müssen systematisch gesenkt werden. Geeignete Maßnahmen dafür sind u. a.: a) politisch-ideologische Aufklärung aller Werktätigen über die politischen und ökonomischen Nachteile des Ausschuss, b) wissenschaftliche Durchdringung des Produktionsprozesses, Standardisierung, Konzentration, Spezialisierung sowie Mechanisierung und Automatisierung, c) Qualifizierung der Arbeitskräfte einschließlich der Gütekontrolleure, d) Anwendung von Stimulierungsformen, z. B. Gewinnzuschlägen und -abschlägen, differenzierten Preisen sowie Jahresendprämien, e) Einbeziehung der Aufgaben zur Minderung des Ausschuss in den sozialistischen Wettbewerb. Dort, wo sich Ausschuss zur Zeit noch nicht vermeiden lässt, wird die Höhe der Ausschussquote geplant. - Als zweite Wahl gekennzeichnete Erzeugnisse (z. B. der Textilindustrie) sind eingeschränkt verwendungsfähiger Ausschuss Sie werden zu ermäßigten Preisen verkauft. Die Bezeichnung erste Wahl und zweite Wahl dürfen nicht mit den Gütezeichen 1 und 2 verwechselt werden.