Außenhandel

Außenhandel - die Staatsgrenze überschreitende Warenzirkulation (Zirkulation), bei der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Valuta gegenüber ausländischen Partnern entstehen. Der Außenhandel umfasst den Export und den Import von Waren und Leistungen (einschl. Kundendienst-, Projektierungs-, - Bau- und Montageleistungen, technische Dokumentationen, Produktions- und Patentlizenzen). Zum Außenhandel gehören auch aktive und passive Lohnveredelungen sowie Reexporte. Hauptbestandteil des Exports ist der Verkauf von Waren, die im eigenen Land hergestellt werden, an das Ausland. Gegenstand des Imports ist vor allem der Bezug von im Ausland produzierten Waren für den Gebrauch und Verbrauch in der eigenen Volkswirtschaft.