Außenhandelskundendienstvertrag

Außenhandelskundendienstvertrag - spezieller Vertragstyp, der im Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge geregelt ist. Mit dem Außenhandelskundendienstvertrag verpflichtet sich ein Partner (Auftragnehmer), innerhalb eines bestimmten Gebietes oder hinsichtlich bestimmter Kunden Dienstleistungen, insbesondere Instandsetzungsarbeiten, an vom anderen Partner (Auftraggeber) verkauften Waren innerhalb und außerhalb der Garantiezeit durchzuführen (sog. Aftersales service). Der Außenhandelskundendienstvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Partner und präzisiert den Umfang der Leistungen. Die rechtliche Regelung des Außenhandelskundendienstvertrags zwischen Außenhandelsorganisationen der Mitgliedsländer des RGW erfolgt durch die Allgemeinen Kundendienstbedingungen des RGW. Als Teil der rechtlichen Regelung der Außenhandelsbeziehungen ist der Außenhandelskundendienstvertrag synchronisiert mit dem Außenhandelskaufvertrag bzw. Außenhandelsliefervertrag (Exportvertrag, Importvertrag), dem internationalen Spezialisierungsvertrag u. a. Spezialisierungsvertrag, internationaler, Kundendienst Außenhandelsliefervertrag Außenhandelsvertrag, Exportvertrag, Importvertrag.