Außenhandelsmonopol

Außenhandelsmonopol - konkrete Form der Machtausübung der Arbeiterklasse auf dem Gebiet des Außenhandels, die durch die einheitliche straffe Leitung, Planung und Organisation des Außenhandels durch den sozialistischen Staat charakterisiert ist. Das Außenhandelsmonopol verkörpert alle Funktionen, hauptsächlich aber die politisch-ideologische und wirtschaftsorganisatorische Funktion des sozialistischen Staates auf dem Gebiet des Außenhandels. Es ist eine gesetzmäßige Erscheinung des Sozialismus, dessen sozialökonomische Grundlage die sozialistischen Eigentumsverhältnisse, insbesondere in der Industrie, im Bank- und Finanzwesen und im Wirtschaftszweig Außenhandel, sind. Das Außenhandelsmonopol ist eng verbunden mit dem Valutamonopol und dem Außenhandelstransportmonopol. Das staatliche sozialistische Außenhandelsmonopol wurde von Lenin theoretisch begründet und erstmals in der Sowjetunion praktisch durchgesetzt. Seine Wesensmerkmale bestehen in folgendem: a) Der Staat selbst verwirklicht die Leitung des Außenhandels durch ein speziell hierfür geschaffenes Organ. b) Er legt fest, welche Organisationen in welchen Wirtschaftszweigen mit welchen Funktionen unmittelbar Außenhandelsgeschäfte vorbereiten und durchführen dürfen. c) Er bestimmt mit Hilfe des Export- und Importplanes, was in welchem Umfang aus dem Lande ausgeführt bzw. eingeführt werden darf. d) Er überwacht mit Hilfe eines Lizenz- und Kontrollsystems unmittelbar die Ein- und Ausfuhr sowie alle Geschäfte der Außenhandelsorganisationen. Durch das Außenhandelsmonopol werden die Durchsetzung der Außenhandelspolitik, das einheitliche, geschlossene Auftreten aller am Außenhandel beteiligten Organe auf den Außenmärkten und die Unterordnung betrieblicher Interessen unter die des Staates gesichert. Das Außenhandelsmonopol ist ein außerordentlich wichtiges Instrument, um den Außenhandel voll für die Verwirklichung der Gesamtpolitik des sozialistischen Staates, insbesondere der Außen-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, einzusetzen. Deshalb war das Außenhandelsmonopol von Anfang an ein Hauptangriffsobjekt seitens bürgerlicher Ideologen und kapitalistischer Wirtschaftskreise, die auf eine Aufweichung und Beseitigung des Außenhandelsmonopols hinzielen. Ihre Argumente sind außerordentlich vielfältig. Sie reichen von der Behauptung, das Außenhandelsmonopol hemme die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, es führe zu Unbeweglichkeit und zu einem wenig effektiven Außenhandel für die sozialistischen Länder, bis zu der in den letzten Jahren verstärkt vorgebrachten These, das Außenhandelsmonopol sei historisch überlebt, und es hätte auf Grund des in den sozialistischen Ländern erreichten Entwicklungsstandes keine Existenzberechtigung mehr. Die historischen Erfahrungen der UdSSR und auch der anderen sozialistischen Länder belegen eindeutig: Das Außenhandelsmonopol ist eine allg. Gesetzmäßigkeit des Sozialismus und keine Besonderheit einer bestimmten historischen Entwicklungsetappe in diesem oder jenem sozialistischen Land. Die zwei Grundfunktionen des Außenhandelsmonopols sind die maximale Förderung der Entwicklung der Produktivkräfte des eigenen Landes (Wachstumsfunktion) und der Schutz der sozialistischen Wirtschaft gegen ökonomische Angriffe des internationalen Kapitals und vor den Auswirkungen der kapitalistischen Krisen- und Inflationsentwicklung (Schutzfunktion). In den Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern ist es Aufgabe des Außenhandelsmonopols, die immer engere wirtschaftliche Zusammenarbeit und Verflechtung der Volkswirtschaften der ROW- Länder zu fördern und damit zur Stärkung der Wirtschaftskraft jedes einzelnen Landes und der ganzen Staatengemeinschaft beizutragen. In diesem Zusammenhang wird von einer speziellen Integrationsfunktion des Außenhandelsmonopols gesprochen.

In hat die Sicherung des Außenhandelsmonopol stets eine hervorragende Rolle gespielt. Das A. ist gesetzlich verankert und seit 1968 ein Verfassungsgrundsatz. Gegenwärtig geht es vor allem darum, entsprechend dem in erreichten Entwicklungsstand der Produktivkräfte und sozialistischen Produktionsverhältnisse die einheitliche, zentrale staatliche Leitung und Planung des Außenhandels weiter zu festigen, die Zusammenarbeit zwischen den Organen der Industrie und des Außenhandels zu entfalten sowie eine hohe Wirksamkeit der Aus, landsmarktarbeit und der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation zu gewährleisten.