Außenhandelsmontagevertrag

Außenhandelsmontagevertrag - spezieller, im Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge geregelter Vertragstyp, der die Durchführung von Montagearbeiten und die damit verbundenen Dienstleistungen im Land des Auftraggebers (Besteller) zum Gegenstand hat. Außenhandelsmontagevertrag zwischen Partnern aus Mitgliedsländern des RGW werden auf der Grundlage der Allgemeinen Montagebedingungen des RGW abgeschlossen. Außerdem bestehen zwischen und einigen sozialistischen Staaten, die nicht Mitglied des RGW sind, bilateral vereinbarte Montagebedingungen, die für die Partner verbindlich sind. Von der ECE sind die Allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen für den Import und Export von Maschinen und Anlagen entwickelt worden (Allgemeine Bedingungen der ECE). Als Bestandteil des Systems rechtlicher Regelung der Außenhandelsbeziehungen ist der Außenhandelsmontagevertrag synchronisiert mit dem Außenhandelskaufvertrag, dem Außenhandelsliefervertrag, dem Außenhandelskundendienstvertrag u. a. Auslandsmontage