Außenhandelsplan

Außenhandelsplan - Gesamtheit der in einem bestimmten Zeitraum verbindlich festgelegten und zu erfüllenden Aufgaben auf dem Gebiet des Außenhandels. Der Außenhandelsplan wird als Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes unter Einbeziehung der Werktätigen erarbeitet und von der obersten Volksvertretung beschlossen. Der komplexe Außenhandelsplan umfasst vor allem den Exportplan nach Ländern bzw. Wirtschafts- und Währungsgebieten, den Importplan nach Ländern bzw. Wirtschafts- und Währungsgebieten, den Exportplan nach Verantwortungsbereichen (Staats- bzw. Wirtschaftsorgane), Erzeugnisgruppen und Erzeugnissen, den Importplan nach Bilanzorganen und Erzeugnissen, den Außenhandelstransportplan, den Plan der Marktarbeit, den Plan der Finanzierung der Außenhandelswarenbewegung sowie den Plan des Valutaaufkommens und Valutabedarfs. Die gen. Teilpläne werden im wechselseitigen Zusammenhang ausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht dabei die Planung der Warenbewegung, weil mit den Export- und Importplänen nach Waren und Ländern das Volumen des Außenhandels, die Waren- und Regionalstruktur sowie die Außenhandelsrentabilität bestimmt werden - damit der Beitrag des Außenhandels zur Bedarfsdeckung und Effektivitätssteigerung der Produktion. Zu den in den Organen des Außenhandels (Ministerium für Außenhandel, Außenhandelsbetriebe) zu erarbeitenden Betriebsplänen gehört außerdem die Planung der Arbeitskräfte, Investitionen, der Rationalisierung, des Neuererwesens usw., d. h. die Planung der materiellen, arbeitskräftemäßigen und anderen Voraussetzungen für die Erfüllung der Außenhandelsaufgaben. Die Ausarbeitung des Außenhandelsplan ist eng mit der Aufstellung entsprechender Bilanzen verbunden. Das betrifft einmal die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilazen sowie die Bilanzen des gesellschaftlichen Gesamtprodukts, des Nationaleinkommens und die Staatshaushaltsbilanz. Mit Hilfe dieser Bilanzen werden die innervolkswirtschaftlichen Proportionen der Entwicklung des Außenhandels planmäßig festgelegt. Zum anderen bestehen enge Zusammenhänge zwischen dem Außenhandelsplan und den äußeren Bilanzen der Volkswirtschaft, wie der Handels-, Dienstleistungs-, Kredit- und Zahlungsbilanz, die vor allem dazu dienen, die Proportionen in den internationalen ökonomischen Beziehungen der sozialistischen Volkswirtschaft planmäßig zu gestalten.