Außenhandelspolitik

Außenhandelspolitik - von einem Staat festgelegte Politik zur Gestaltung der Außenhandelsbeziehungen mit anderen Ländern. Die Außenhandelspolitik sozialistischer Staaten ist Bestandteil der Außenwirtschaftspolitik (Außenwirtschaft), die auf der Grundlage des staatlichen Monopols auf dem Gebiet der Außenwirtschaft darauf gerichtet ist, die Möglichkeiten der internationalen Arbeitsteilung optimal für die Entwicklung der Volkswirtschaft des eigenen Landes, für ihre feste Verankerung in der sozialistischen Staatengemeinschaft und deren allseitige Stärkung zu nutzen. Somit dient die Außenhandelspolitik unmittelbar dazu, die Außen-, Wirtschafts- und Sozialpolitik durchzusetzen. Bei der Außenhandelspolitik ist stets die dialektische Einheit von Politik und Ökonomie zu beachten. So müssen z. B. die außenpolitischen Ziele und Bedingungen zu einem wesentlichen Ausgangspunkt bei der Vorbereitung und beim Abschluss von internationalen Abkommen und Verträgen auf dem Gebiet des Außenhandels gemacht werden. Gleichzeitig ergibt sich die Notwendigkeit, die Möglichkeiten der Außenpolitik für den Ausbau vorteilhafter Außenwirtschaftsbeziehungen zu nutzen. Ein wichtiges Ziel der Außenhandelspolitik besteht darin, auf der Grundlage des Komplexprogramms der sozialistischen ökonomischen Integration und der dazu gefassten Beschlüsse die Außenhandelsbeziehungen mit den RGW- und anderen sozialistischen Ländern zu entfalten. Von dieser stabilen Grundlage aus verfolgt die Außenhandelspolitik gegenüber nichtsozialistischen Ländern das Ziel, die ökonomischen Beziehungen auf der Basis der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu erweitern, die ökonomische Unabhängigkeit und die Industrialisierung der Entwicklungsländer zu unterstützen sowie die Prinzipien der friedlichen Koexistenz in den Beziehungen zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu materialisieren. - Die Außenhandelspolitik imperialistischer Staaten unterscheidet sich prinzipiell von der sozialistischen Außenhandelspolitik. Sie dient dazu, die Interessen der Monopole und der herrschenden imperialistischen Kreise in den internationalen ökonomischen Beziehungen der kapitalistischen Staaten durchzusetzen. Durch schärfsten Konkurrenzkampf untereinander sowie durch eine neokolonialistische Politik der Ausbeutung ökonomisch schwach entwickelter Länder und die Aufrechterhaltung einseitiger Abhängigkeitsverhältnisse ist sie darauf gerichtet, höchstmögliche Profite zu erzielen. Außenhandelsmonopol, Ministerium für Außenhandel