Außenhandelsrestriktionen
Außenhandelsrestriktionen - Maßnahmen von Staaten des kapitalistischen Weltwirtschaftssystems zur Beschränkung der Einfuhr (Importrestriktionen) oder der Ausfuhr (Exportrestriktionen). Die Außenhandelsrestriktionen sind ein Instrument im Konkurrenzkampf auf dem kapitalistischen Weltmarkt. Imperialistische Staaten nutzen Außenhandelsrestriktionen in Form des Embargos aus, um die sozialistischen Staaten in den intersystemaren Wirtschaftsbeziehungen zu diskriminieren. Im Handel zwischen den kapitalistischen Staaten werden Außenhandelsrestriktionen bes. in Zeiten einer verschärften Wirtschaftskrise und wachsender handelspolitischer Auseinandersetzungen angewendet (z. B. Hähnchenkrieg zwischen USA und EWG). Entwicklungsländer beschränken oder verbieten die Einfuhr bestimmter Waren, vor allem von Fertigerzeugnissen, die sie in neu errichteten Betrieben in steigendem Maße selbst produzieren. Zeitweilige Einfuhrbeschränkungen können aus Zahlungsbilanzgründen vorgenommen werden. Ursache für die Ausfuhrbeschränkung von Waren kann Warenknappheit sein. Außenhandelsrestriktionen können auch nur bestimmte Länder betreffen, z. B. bei handelspolitischen Auseinandersetzungen zwischen imperialistischen Staaten oder als handelspolitische Gegenmaßnahme von Entwicklungsländern, um berechtigte Forderungen gegenüber imperialistischen Staaten durchzusetzen (z. B. zeitweilige Importrestriktionen Indiens gegenüber der BRD wegen deren ungenügender Bereitschaft zur Abnahme indischer Waren).