Außenhandelsspanne
Außenhandelsspanne - staatliches Normativ zur planmäßigen Finanzierung der Zirkulationskosten und zur Gewinnerwirtschaftung, das dazu dient, die Leistungen der Außenhandelsbetriebe bei der Realisierung der Export- und Importaufgaben abzugelten. Die Höhe der Außenhandelsspanne wird von zuständigen staatlichen Organen abhängig von den erforderlichen Zirkulationskosten differenziert nach Warengruppen und Wirtschaftsgebieten als Prozentsatz von den Export- bzw. Importerlösen festgelegt. Der Handelsspannensatz gilt in der Regel jeweils für einen Fünfjahrplanzeitraum. In der Phase der Planung wird die Außenhandelsspanne errechnet, indem man die Zirkulationskosten lt. Plan sowie den Plangewinn den geplanten Export- bzw. Importerlösen gegenüberstellt. Die Außenhandelsspanne wirkt in gewissem Umfang als ökonomischer Hebel zur Senkung der Zirkulationskosten und zur Erzielung hoher Devisenerlöse im Export. Die fixen, relativ unabhängig vom Umsatz anfallenden Zirkulationskosten können ohne Liquiditätsschwierigkeiten für den Außenhandelsbetrieb in der Regel nur gedeckt werden, wenn er seinen Warenbewegungsplan kontinuierlich erfüllt. Den Hauptteil der über die Außenhandelsspanne zu finanzierenden Zirkulationskosten nehmen Zinsen und Finanznebenkosten, Vertreterprovisionen, Löhne, Werbe- und Messekosten sowie beim Import die Warenbezugskosten innerhalb ein. Abhängig von den konkreten Finanzbeziehungen im Außenhandel wird die Außenhandelsspanne aus unterschiedlichen Quellen finanziert. Betriebe, die ein einheitliches Betriebsergebnis bilden, finanzieren die Außenhandelsspanne für den Export ihrer Erzeugnisse aus dem Exporterlös. In Höhe des festgelegten Normativs wird ein Teil des Exporterlöses dem Außenhandelsbetrieb zugeführt. Beim übrigen Export sowie beim Import wird die Außenhandelsspanne aus dem Export- bzw. Importerlös der Außenhandelsbetriebe finanziert und im Rahmen seiner Beziehungen zum Staatshaushalt verrechnet.