Außenwirtschaftsrecht

Außenwirtschaftsrecht - Gesamtheit der nationalen Normen, die die innerstaatliche Vorbereitung und Durchführung der Außenwirtschaftsbeziehungen betreffen. Dazu rechnen in die Regelung der Kompetenzen zentraler staatlicher Organe bei der Leitung und Planung der Außenwirtschaftsbeziehungen, die Regelung der Berechtigung und der Bedingungen für die eigenverantwortliche Gestaltung internationaler Wirtschaftsbeziehungen durch Wirtschaftsorganisationen und die Regelung der Leitungs-, Planungs- und . Kooperationsbeziehungen zwischen Staatsorganen und Wirtschaftsorganisationen bei der Vorbereitung, Organisierung und Durchführung internationaler Wirtschaftsbeziehungen. Verschiedentlich werden dem Außenwirtschaftsrecht auch international vereinbarte Normen zugerechnet. - Das kapitalistische Außenwirtschaftsrecht ist die Gesamtheit staatsmonopolistischer Regelungen der Außenwirtschaftsbeziehungen durch einen einzelnen kapitalistischen Staat. Es enthält öffentlich-rechtliche Normen und Verwaltungsakte dirigistischen, interventionistischen und/oder marktkonformen Charakters, z. B. Ex- und Importrestriktionen, mengen- und/oder wertmäßige Kontingentierung, Zölle, Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Devisenrestriktionen, Festlegungen über Valutakurse, Subventionen, Steuervergünstigungen, Kredite, Risikoversicherungen.