außergewöhnlicher Aufwand
Außergewöhnlicher Aufwand - in der bürgerlichen Betriebswirtschaftslehre Bezeichnung für betriebsbedingte, aber unregelmäßig und in nicht voraussehbarer Höhe anfallende Kosten, die nicht in die Kostenrechnung übernommen werden dürfen. Außergewöhnlicher Aufwand muss bei Anfall sofort aus den betrieblichen Kosten ausgegliedert werden, um den zeitlichen Kostenvergleich nicht zu beeinträchtigen. Der außergewöhnlicher Aufwand wird nicht in technologische Vorkalkulationen und Preiskalkulationen einbezogen.