außerplanmäßige Einnahmen

Außerplanmäßige Einnahmen, - nichtgeplante Einnahmen im Haushalt eines Staatsorgans, für den Bereich der örtlichen Staatsorgane in auch als zusätzliche Einnahmen bezeichnet (Einnahmen aus vertraglichen Beziehungen mit Betrieben, Genossenschaften usw., Beteiligungen an Ergebnissen von Preiskontrollen, Kurtaxe, Vergnügungsteuer, Mittel aus Wettspielumsätzen). Außerplanmäßige Einnahmen werden bei der Berechnung des planmäßigen Anteils an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes (Haushaltsausgleich) nicht berücksichtigt.