Aussonderung von Grundmitteln

Aussonderung von Grundmitteln, Grundmittelaussonderung - Herausnahme physisch oder moralisch verschlissener bzw. nicht genutzter Grundmittel aus dem Reproduktionsprozess eines Betriebes durch Verkauf bzw. Umsetzung (Umsetzung von Grundmitteln) oder Abbruch und Verschrottung im Rahmen der planmäßigen komplexen Grundfondsreproduktion. Die Aussonderung von Grundmitteln wird durch Planvorgaben (die u. a. mit den Produktions- und Liefermöglichkeiten des Maschinenbaus abgestimmt sind) sowie durch die Begrenzung der normativen Nutzungsdauer der Grundmittel und Sonderabschreibungen gelenkt und durch die Produktionsfondsabgabe ökonomisch stimuliert. Durch die Aussonderung von Grundmitteln können der Instandhaltungsaufwand gesenkt und Arbeitskräfte für die verbesserte Ausnutzung der hochproduktiven Maschinen und Anlagen freigesetzt werden. Das führt zu einer Steigerung der Effektivität der produktiven Fonds. Nicht rechtzeitige Aussonderung von Grundmitteln bewirkt eine Erhöhung der Produktionskosten und die Bindung von Arbeitskräften und Produktionsflächen mit einer ungenügenden Produktivität. Moralisch verschlissene Maschinen sind vorrangig in solchen Betrieben gegen neue (mit höherem Produktivitätsniveau) auszutauschen, die für die schnelle und effektive Durchsetzung des wissenschaftlich- technischen Fortschritts eine hervorragende Bedeutung haben. - Auf Grund des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln ist es möglich, für Hauptproduktionsprozesse technisch überholte, aber noch gut gebrauchsfähige Arbeitsmittel in kleinen und mittleren Betrieben oder Reparaturabteilungen einzusetzen, in denen das relativ geringe Produktionsvolumen eine Ausstattung mit hochleistungsfähigen Maschinen noch nicht gestattet oder nicht vertretbar erscheinen lässt. Bei Aussonderung von Grundmitteln infolge von Produktionsumstellungen und Spezialisierungen werden die Maschinen und Anlagen zwischen den beteiligten Betrieben ausgetauscht.