Ausstattung

Ausstattung - innerhalb beteiligter Verkehrskreise anerkannte, rechtlich geschützte Kennzeichnung der Waren eines bestimmten Betriebes. Im Unterschied zum Warenzeichen (Marke) ist Voraussetzung für den Schutz nicht die Eintragung, sondern die Verkehrsgeltung, die auch auf einen Teil des Territoriums beschränkt sein kann. In diesen Grenzen genießt die Ausstattung den gleichen Rechtsschutz wie ein Warenzeichen. Der Inhaber einer Ausstattung kann im Falle ihrer unberechtigten Benutzung durch andere Unterlassung und bei Verschulden Schadenersatz fordern. Vorsätzliches Handeln kann zusätzlich mit Verweis oder Ordnungsstrafe geahndet werden. Besitzt eine Ausstattung gegenüber einem Warenzeichen Priorität, kann nicht nur das Nichtbenutzen, sondern auch die Löschung des Warenzeichens verlangt werden.