Ausstellungsversicherung

Ausstellungsversicherung - spezielle Versicherungsform im Rahmen der Transportversicherung, in der Güter und Gegenstände während der Transporte zu und von Ausstellungsorten und während der Ausstellung selbst sowie notwendiger Vor- oder Nachlagerungen versichert sind. Die versicherten Gefahren entsprechen im Wesentlichen denen, die von der Transportversicherung erfasst werden. Auf der Grundlage ergänzender Bestimmungen ist z. B. die Mitversicherung von Schäden bei Auf- und Abbau maschineller Anlagen möglich. Es ist üblich, die Ausstellungsversicherung auf die Haftpflichtversicherung des Ausstellers gegen Beitragszuschlag auszudehnen. - Die Ausstellungsversicherung für Betriebe und Bürger im Ausland, für ausländische Ausstellungen und Messen in (Messeversicherung) betrieben.