Auszahlung der Lebensversicherung

Für eine Auszahlung der Lebensversicherung gibt es unterschiedliche Zeitpunkte, auch wenn das auf den ersten Blick nicht so aussieht. Vertragskonform und erwartungsgemäß ist die Auszahlung der Lebensversicherung entweder auf den Versicherungsfall - sprich Todesfall - ausgerichtet, oder auf den Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Eine Auszahlung der Lebensversicherung am Ende der Laufzeit kann jedoch nur bei einer Kapitallebensversicherung erfolgen.

Risikolebensversicherungen sind üblicherweise nicht dazu bestimmt, am Ende der Laufzeit eine Auszahlung zu bewirken. Durch besondere Vereinbarungen hinsichtlich Gewinnbeteiligung oder andere Regelungen kann es aber auch bei dieser Form von Lebensversicherung zu einer Zahlung am Ende kommen. Kapitallebensversicherungen sind jedoch von Anfang an darauf ausgerichtet, Kapital anzulegen und dieses am Ende auszuzahlen, falls nicht vor Ablauf der Laufzeit der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Schluss Auszahlung der Lebensversicherung wird von vielen Versicherten auch als zusätzliche Altersversorgung verstanden. Die Versicherungsgesellschaften reagieren darauf mit der Option, die Auszahlung der Lebensversicherung auch als monatliche Rentenzahlung zu gestalten. Der Versicherte kann wählen, ob er die Kapitalisierung seiner Lebensversicherung in einem Betrag oder in monatlichen Auszahlungen realisieren möchte. Es gibt aber auch noch eine dritte Möglichkeit zur Auszahlung der Lebensversicherung. Bei einer Kündigung der Versicherung kommt der Rückkaufwert zum Tragen. Dieser berechnet sich aus den bereits eingezahlten Beträgen und der absolvierten Laufzeit.

Ist die Versicherung noch jung, kann es sein, dass sich kein Rückkaufwert errechnet oder dass die Auszahlung der Lebensversicherung ein Verlustgeschäft wird. Wenn sich die finanziellen Verhältnisse so verschlechtern, dass die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können, ist deshalb ein Ruhen des Vertrages die bessere Lösung. In besseren Zeiten wird die Versicherung dann weiter bezahlt, bis eine Auszahlung der Lebensversicherung lukrativ wird.