Autobahn

Autobahn: höchste Klasse der öffentlichen Straßen (Straßenarten). vorrangig für schnellen und schweren Verkehr über große Transportentfernungen bei höchstmöglicher Verkehrssicherheit. Aus diesem Grunde weist die für Linienführung Besonderheiten auf, wie große Radien und kleine Längsneigungen. Das wichtigste Merkmal ist jedoch der Regelquerschnitt mit 2 getrennten Fahrbahnen aus Betondeckschichten, die jeweils 2 Fahrspuren mit großer j Spurweite, einen äußeren und inneren Leitstreifen und eine Haltespur aufweisen. Der begrünte Mittelstreifen ist dabei so groß gehalten, dass von der Fahrtrichtung nach links abkommende Wagen dort zum Stehen gebracht werden können. Für hohe Verkehrssicherheit sind auch die verschiedenen Knotenpunkte, wie Anschluss-, Abzweigstellen und Kreuzungen, ausgelegt. Weitere Besonderheiten von Autobahnen sind Rastplätze und -statten zur Erholung und Entspannung der Verkehrsteilnehmer, Tankstellen, Notrufsäulen u. a.

Autobahnmeistereien sind für Unterhaltung (Säuberung, Räumen, Streuen oder Laugen im Winter) von bestimmten Streckenabschnitten verantwortlich. Eine Sonderform sind die Stadt- Autobahnen, die höchste Klasse der kommunalen Straßen, leistungsfähige Straßen innerhalb des städtischen Straßennetzes die nach Autobahn-Gesichtspunkten gestaltet und meist Autobahnzubringer sind, d. h. zu einer Autobahn führen.