Autoversicherung

Für jedes amtlich zugelassene Fahrzeug muss eine Autoversicherung abgeschlossen werden. Es besteht eine gesetzliche Pflicht dazu, mit der Autoversicherung für eine Absicherung der Schäden zu sorgen, die mit dem Fahrzeug oder durch das Fahrzeug entstanden sind. Der Halter ist verpflichtet, diese Schäden zu ersetzen und damit erklärt sich die Notwendigkeit einer Autoversicherung. Ohne Nachweis einer solchen Kfz-Versicherung erhält das Fahrzeug keine Zulassung.

Seit einiger Zeit ist durch ein spezielles elektronisches Übermittlungsverfahren von Versicherungsdaten an die Zulassungsstellen das Erbringen des Nachweises vereinfacht worden. Es geht bei der Versicherungspflicht übrigens lediglich um die Grundabsicherung. Teilkasko oder Vollkasko Autoversicherung ist freiwillig und dem Willen des Autohalters überlassen. Neue Fahrzeuge werden meistens mit einer Vollkasko Autoversicherung versehen, denn damit sind auch die Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, auch wenn sie durch eigenes Verschulden entstanden sind. Darüber hinaus gibt es in der Vollkasko Autoversicherung ein umfangreiches Leistungsspektrum bei Diebstahl, Vandalismus und ähnlichen Vorgängen, bei denen der Wert des Fahrzeugs deutlich herabgesetzt wird. Die Teilkasko Autoversicherung sieht einen eingeschränkten Leistungsumfang in Bezug auf eigene Schäden vor. Sie wird bei Fahrzeugen mit älterem Baujahr bevorzugt. Die Prämie für die Autoversicherung errechnet sich aus mehreren Komponenten. Der Fahrzeugtyp ist dabei genauso Ausschlag gebend, wie die persönlichen Voraussetzungen, die der Halter mitbringt.

Das Fahrverhalten aus der Vergangenheit wirkt sich auf die Höhe des Beitrags mindernd oder steigernd aus. Dazu kommen noch die äußeren Bedingungen, wie Jahresfahrleistung oder die Frage, ob eine Garage vorhanden ist. Ein Autoversicherung Tarif Vergleich zeigt alle möglichen Optionen und hilft als Navigation zur preiswertesten Versicherung.